Die Wasserschutzgebiete im Raum Dortmund und Umgebung
Gesetzliche Forderungen, besonders in Wassserschutzgebieten, rufen uns auf Teil 2 der „Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen-‐ Selbstüberwachungsverordnung fordert die Prüfung der Abwasserleitungen durch einen unabhängigen Sachkundigen:
§8 (2) – bei der Errichtung und bei wesentlichen Änderungen an den Abwasserleitungen.
§8 (3) – für private Haushalte, die vor dem 1. Januar 1965 und
§8 (3) – Gebäude mit industriellem oder gewerblichem Abwasser, die vor dem 1. Januar wurden
vor dem 31.Dezember 2015
Alle anderen Gebäude sind bis spätestens 31. Dezember 2020 zu prüfen!
HIER STEHT EINE GESETZESÄNDERUNG AN!
Die Frist wird entfallen.
Exemplarisch sind hier die Dortmunder und Schwerter Wasserschutzgebiete zu finden:
Klicken Sie auf den Check – Button um zu sehen, ob Ihr Haus in einem Wasserschutzgebiet liegt und damit bestimmte Auflagen bzw. Verordnungen einhergehen.