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in nur 5 Schritten.
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Leistungen

Die Prüfung und Sanierung privater Abwasserleitungen durch uns als „Zertifizierten Kanalsanierungs-Berater“ ist ein zentraler Baustein unserer Leistungen.

Der Kunde kann einzelne Leistungen nach und nach beauftragen und wird somit frei durch den Ablauf geleitet- ohne „die Katze im Sack“ zu kaufen.

Unsere 5 Phasen für eine funktionierende Entwässerung

1. Beratung
Phase 1: Grundlagenermittlung

Eine ordentliche Planung ist die Grundvoraussetzung für Ihr Vorhaben. Schon zu diesem Zeitpunkt werden die Weichen für die Kosten und die Effektivität der „Prüfung“ und eventueller Sanierungsmaßnahmen gestellt.  Die Vielzahl der verschiedenen Reparaturverfahren, Sanierungsarten und Materialqualitäten bedürfen einer genauen Abstimmung auf das Objekt. Schon die Fragen, wie komme ich an das Kanalnetz, gibt es einen Revisionsschacht und sonstige Revisionsöffnungen oder einen Schacht vor dem Haus, sind elementar. Gibt es alte Bauzeichnungen, vielleicht sogar eine Übersicht der geplanten Entwässerung aus der Bauzeit? Welche Anschlüsse sind überhaupt noch in Betrieb? Wenn Schäden festgestellt werden, greift dort eventuell eine Versicherung? Gibt es ausreichend Schutz vor Rückstau aus dem städtischen Kanal?

2. TV-Inspektion

Phase 2: Die TV-Inspektion

Mit modernen Kameras wird die Inspektion vom Schacht aus in und entgegen der Fließrichtung unter dem Haus untersucht. Dabei wird eine Verlaufsskizze der Rohrleitungen erstellt, der die Lage (in der Regel auf 50 cm genau) der einzelnen Rohrabschnitte dokumentiert. Bei Zweifel wird ergänzend eine Ortung durchgeführt.

Die Entwässerungsgegenstände werden in den Plan eingezeichnet und zugeordnet.

3. Auswertung und Zustandsplan

Phase 3: Auswertung und Zustandsplan

Das Ergebnis der TV-Inspektion wird mit einem Abspielprogramm an Sie übergeben.

In der Regel geschieht dieses per Datenübertragung (WeTransfer). Das Abspielprogramm enthält alle relevanten Unterlagen zur „ZuFu“, der von der Stadt geforderten „Zustands- und Funktionsprüfung“. Die Filme der einzelnen Haltungen (Rohrleitungsabschnitte) können direkt abgespielt werden. Die Haltungsberichte mit Fotos sind ebenfalls dort zu finden.

Ergänzend erhalten Sie einen Plan, in der die Schäden eingezeichnet und bewerten sind. Die Abnahmebescheinigung vervollständigt die Unterlagen

4. Sanierung

Phase 4: Sanierung

 

Vor der Sanierung steht auch hier die Planung.

Auf Basis des Zustandsplans wird der Sanierungsplan entwickelt. Neben den Erkenntnissen aus dem Rohr wird nun die Situation außerhalb des Rohres bewertet und in die Überlegungen einbezogen. Wo liegt der Schaden? In einem Keller von untergeordneter Bedeutung (Lager, Waschraum, etc.) oder in einem ausgebauten Wohnraum mit Marmorboden oder dergleichen.

Welches Sanierungsverfahren ist an der Stelle das richtige? Sanierung in geschlossener Bauweise (wie, von wo, kommt man mittels Liner an die Schadstelle) oder Öffnen des Bodens und Erneuerung des Rohres, Alternative Rohrführung mittels abgehängter Leitungen. Oder kann das Rohr sogar stillgelegt werden.

Dies muss für jeden Schaden neu begutachtet werden.

Nach dem alle Leitungen so bewertet wurden und in den Sanierungsplan eingearbeitet sind, wird eine Kostenschätzung für die Maßnahme zusammengestellt.

Nun liegen alle Fakten vor, die es dem Kunden ermöglichen eine Entscheidung zu treffen.

Mehrer Fachfirmen stehen für die unterschiedlichen Aufgaben bereit. Angefangen bei Tiefbauarbeiten für offene Bauweise außerhalb des Gebäudes, über Fachkräfte für Maurer- und Klempnerarbeiten im Haus, Sanierungsspezialisten mit Zertifikaten für die einzelnen Sanierungsverfahren in geschlossener Bauweise.

Für den Kunden bleibt aber alles in allem nur ein Ansprechpartner, der die Beteiligten auswählt und koordiniert.

Nach Fertigstellung und Abnahme wird ein neues Zertifikat ausgestellt. Nun mit bestandener Zustands- und Funktionsprüfung.

Alle Unterlagen werden dann auf Wunsch des Kunden an die zuständige Stelle der Stadtentwässerung übergeben.

Bald darauf sollte der positive Bescheid der Stadt eintreffen.

 

5. Zertifikat

Phase 5: Zertifikat

Grundsätzlich gibt es neben der Verschiedenartigkeit der Schäden drei Klassen der Bewertung.

Diese Klassen „A“, “B“ und „C“ – Schäden legen den Zeitrahmen für eine Sanierung fest.

Bei „A“ – Schäden steht eine Frist vom 6 Monaten zur Verfügung. Für “B“ – Schäden hat man 10 Jahr Zeit. „C“ – Schäden gelten als „Bagatellschäden“ und sollten nach 30 Jahren erneuet kontrolliert werden.

Ob die „B“- Schäden im Rahmen der Sanierung der „A“ Schäden mit abgearbeitet werden oder 10 Jahre zurückgestellt werden, entscheidet der Kunde. Unser Empfehlung, gleich alle beseitigen, dann ist die Sanierung abgeschlossen.

Es kann aber auch Gründe für eine Zurückstellung geben, finanzielle Einsparungen oder geplante Umbaumaßnahmen oder auch eine Veräußerung der Immobilie.

 

Dieses Zertifikat darf nur von einem auf der „LANUV-Liste“ aufgeführtem Sachverständigen ausgestellt werden!

Unsere Standards