Wir Koordinieren
Ihr Projekt, ob Eigentümer
oder Wohnungsbaugesellschaft.
Aktuelle Infos

Für wen?

Die Kunden von DoKARO

 

  • Eigentümer
  • Eigentümergemeinschaften
  • Genossenschaften
  • Kommunen

 

Glückliche Kunden

Schon zu Zeiten des §45 LBO NRW und des darauf folgenden §61a LWG NRW haben sich viele Kunden für eine Überprüfung ihrer Abwasserleitungen unter Begleitung eines Sachverständigen entschieden.

Mit Einführung der „Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen- Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw“ hat sich die Erkenntnis vertieft, wenn schon etwas gemacht werden muss, dann soll es auch vernünftig sein! Die „ganzheitliche Betrachtung“ des Entwässerungssystems, eine sinnvolle Gestaltung einer modernisierten Abwassersituation einschließlich einer ausführlichen Beratung zur Rückstausicherung, die auf Langlebigkeit und geringe Kosten ausgelegt wurde, ist unsere Zielvorgabe. Nach über 12 Jahren erfolgreicher Beratung und Begleitung zählen wir heute neben große Wohnungs- und Immobilienverwaltungen auch führende Großunternehmen zu unseren Kunden. Besonders geschätzt werden wir aufgrund der Zuverlässigkeit und der termintreuen Durchführung. Nicht alles muss per Gesetz geregelt sein. Viele Hausbesitzer haben im Laufe der politischen Diskussionen erkannt, wie wichtig eine Untersuchung der Abwasserleitungen ist. Sie haben für sich entschieden, eine Kanalinspektion durchführen zu lassen.

Keiner unserer Kunden hat es bereut, zu Zeiten der Untersuchungspflicht, sein Abwassernetz zu kontrollieren und Instand zu setzen. Heute weiß er, was unter seinem Haus los ist. Ob eine Gefahr für sein Gebäude bestanden hat und warum seine Kellerwände nass waren.Oft waren es nur kleine Ursachen mit großen Auswirkungen, die für überschaubare Sanierungskosten behoben wurden. Manche Kunden haben rechtzeitig vor einer Umnutzung der Kellerräume an die Überprüfung gedacht und stehen heute auf „trockenen Füssen“.

Unsere Standards