08 Jan Gesetzgebung wird geändert!
Kurz vor Weihnachten wurde bekanntgegeben, dass die Fristenregelung (bis Ende 2020) für Wasserschutzgebiete aufgehoben wird.
Was bedeutet das?
Die Verpflichtung die Entwässerung der Grundstücke auf „Zustand und Funktion“ überprüfen zu lassen und das Ergebnis der Kommune vorzulegen, wird in den nächsten Wochen entfallen!
Es bedeutet allerdings nicht, dass der Zustand der Entwässerung in Zukunft ohne Belang ist!!!
Es hat sich im letzten Jahr gezeigt, die Leitungen sind teilweise in einem sehr schlechten Zustand. Nahezu alle Eigentümer waren erstaunt, was „da unten“ so los ist.
Natürlich waren nicht alle Schäden erschreckend, aber ganz oft waren derartig starke Wurzeleinwüchse vorhanden, dass sich die Besitzer wunderten, wie hier überhaupt noch etwas fließen konnte.
Warum wurde die Frist abgeschafft?
Das Ganze ist eine politische Entscheidung – es wird argumentiert, es gäbe keine stichhaltigen Beweise für die Annahme, Abwasser würde das Grundwasser und damit das Trinkwasser verunreinigen.
Dem wird wohl auch so sein, da eine Messung von Verunreinigungen nicht durchführbar ist. Wahrscheinlich werden Erkenntnisse dazu erst dann offensichtlich, wenn es zu spät ist.
Als Vergleichsbild sei hier der Plastikmüll herangezogen.
Ein Plastikbecher oder eine Plastiktüte sind sicher nicht schädlich!
Die Masse macht es. Das hat man heute erkannt, wahrscheinlich schon zu spät. Der Berge von Plastikmüll Herr zu werden wird eine der großen Aufgaben in Zukunft sein.
Lassen wir es in Sachen Grundwasserverschmutzung nicht so weit kommen – untersuchen Sie Ihre Abwasserleitungen aus Eigeninitiative!
Schauen Sie sich an, was unter Ihrem Haus los ist und entscheiden Sie dann, ob etwas gemacht werden muss.
Wir helfen Ihnen gerne dabei!